Ich habe mich bisher zurückgehalten das Thema Internet Sperren zu behandeln, da ich einen im Netz sehr weitreichenden Konsens feststelle. Aber nur zur Sicherheit möchte ich meinen Standpunkt trotzdem darlegen:
Wir brauchen kompetente und konsequente Verfolgung aller schweren Rechtsverstöße (insbesondere Fälle von echter Kinderpornografie) im Netz. Hier geht es aber um die Verfolgung der Betreibern von Servern (und Konsumenten) und nicht der Errichtung einer Filter- und Zensur-Infrastruktur. (Wieso stehen so viele Server aus international bekannten Sperrlisten gerade in Deutschland und wieso werden gerade die Journalisten die dies anprangern von der Polizei durchsucht?)
Die Presseerklärung des FITUG finde ich in diesem Zusammenhang gut gelungen. Ebenso verweise ich auf den offenen Brief bei Spreeblick, mit der Bitte an die Politik, in einen offenen Diskurs einzutreten.
Wir brauchen kompetente und konsequente Verfolgung aller schweren Rechtsverstöße (insbesondere Fälle von echter Kinderpornografie) im Netz. Hier geht es aber um die Verfolgung der Betreibern von Servern (und Konsumenten) und nicht der Errichtung einer Filter- und Zensur-Infrastruktur. (Wieso stehen so viele Server aus international bekannten Sperrlisten gerade in Deutschland und wieso werden gerade die Journalisten die dies anprangern von der Polizei durchsucht?)
Die Presseerklärung des FITUG finde ich in diesem Zusammenhang gut gelungen. Ebenso verweise ich auf den offenen Brief bei Spreeblick, mit der Bitte an die Politik, in einen offenen Diskurs einzutreten.
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"Bemerkenswert ist auch, dass der Gesetzgeber Kinderpornographie weiterhin als Bagatelldelikt wertet mit einer Höchststrafe bis zu drei Jahren, wie mir gerade ein Staatsanwalt schilderte. Das bedeutet: Auf Kinderpornographie steht eine geringere Höchststrafe als auf Ladendiebstahl."
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2081
Bei Kinderpornografie § 184b StGB ist es 3 Monate - 5 Jahre. Bei gewerbsmässigem Vertrieb oder im Rahmen einer Bande sind es 10 Jahre. (Besitz sind bis zu 2 Jahre)
Liegt also nicht unbedingt unterhalb der Höchststrafe 5 Jahren (§242) für Diebstahl (Ladendiebstahl ist sicherlich nichts was die Höchststrafe rechtfertigt) ist aber trotzdem noch relativ milde.
Gerade bei Jugendpornorgrafie und Scheinminderjährigen ist das allerdings auch mehr als umstritten. Immerhin gehören dazu auch Pin-Up Posen einer 17-20 Jährigen.
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